Gewinnermittlungsverbot bei steuerfreien Photovoltaikanlagen nach § 3 Nr. 72 EStG
Leitsatz
1. § 3 Nr. 72 Satz 2 EStG enthält ein Gewinnermittlungsverbot und keine bloße Befreiung von der Pflicht zur Gewinnermittlung.
Damit dürfen nach Einführung der Steuerbefreiung ab dem Veranlagungszeitraum 2022 keine Betriebsausgaben mehr abgezogen werden,
selbst wenn diese auf steuerpflichtige Einnahmen früherer Veranlagungszeiträume entfallen.
2. Das Gewinnermittlungsverbot in § 3 Nr. 72 EStG gilt für Einkünfte aus kleineren Photovoltaikanlagen, deren Einnahmen steuerfrei
gestellt sind. Betriebsausgaben wie Umsatzsteuernachzahlungen aus früheren Jahren unterliegen ebenfalls dem Abzugsverbot,
wenn die Einnahmen im aktuellen Veranlagungszeitraum steuerfrei sind.
3. Ein Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip liegt nicht vor, da das Gewinnermittlungsverbot dem gesetzgeberischen Ziel
dient, bürokratische Hürden für kleinere Photovoltaikanlagen abzubauen und damit die Energiewende zu fördern.
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 23/2024 S. 1062 BBK-Kurznachricht Nr. 23/2024 S. 1062 DStR 2024 S. 2568 Nr. 46 NWB-Eilnachricht Nr. 44/2024 S. 3052 CAAAJ-77367
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Online-Dokument
Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 19.09.2024 - 4 K 1440/23
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