Gesetze:
KN Kapitel 94;
KN Unterposition 9401 8000;
KN Unterposition 9401 8000 (Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom über die zolltarifliche
und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif <ABl. L 256 1> m. spät. Änd.)
Gemeinsamer Zolltarif: Verbindliche Zolltarifauskunft - Einreihung von Sitzball-Sets
Leitsatz
1. Zur Einreihung einer für den Einzelverkauf aufgemachten Warenzusammenstellungen bestehend aus Sitzballhülle, aufblasbarem
Innenball, handbetriebener Luftpumpe und Produktinformation in einem Beutel aus Spinnstoffen nach dem aus Innenball und Sitzballhülle
bestehenden charakterbestimmenden Sitzball.
2. Der Sitzball ist aufgrund seiner charakteristischen Gestaltungsmerkmale (Vorhandensein eines in der Sitzballhülle eingenähten
Bodenrings aus Kunststoff bzw. einer nach außen gewendeten Kettelnaht, die wie ein Bodenring ausgeprägt ist, und eines im
oberen Bereich der Sitzballhülle angenähten Haltegriffs), die dem Sitzball eine auf die Funktionalität des Sitzens ausgerichtete
Formgebung verleihen, als Sitzmöbel in die Position 9401, Unterposition 9401 8000 KN einzureihen.
3. Das Vorhandensein einer zu anderen Bereichen der Ware klar abgegrenzte Fläche, die bereits vor einem Hinsetzen vorhanden
und als Sitzfläche konzipiert ist, ist für die Einreihung eines Möbels als Sitzmöbel nicht erforderlich.
Fundstelle(n): IAAAJ-77365
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 31.07.2024 - 4 K 110/21
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