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PiR Nr. 10 vom Seite 264

Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß ESRS und Arbeitskräfteüberlassungen

Klassifikationsfragen und Möglichkeiten für die Implementierung

Dr. Josef Baumüller, Mag. Sanela Terko und Mag. Christina Wieser

Arbeitskräfte stellen eine wichtige Stakeholder-Gruppe von Unternehmen dar, denen im Rahmen der neuen Pflichten zur europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung ein hoher Stellenwert eingeräumt wird. Gleich zwei Standards widmen sich diesen: ESRS S1 „Arbeitskräfte des Unternehmens“ und ESRS S2 „Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette“. Nicht immer ist die Klassifikation einer Arbeitsbeziehung für Unternehmen ohne zusätzlichen Auslegungsbedarf durchführbar, und nicht immer sind die ESRS-konform durchgeführten Klassifizierungen problemlos implementierbar. Dies wird in diesem Beitrag anhand von Arbeitskräfteüberlassungen dargestellt. Dabei wird ergänzend aufgezeigt, wie sich der in den ESRS enthaltene Gestaltungsspielraum aus Sicht des überlassenden Unternehmens dennoch so nutzen lässt, dass ein zweckmäßiges Ergebnis erzielt werden kann, und zwar sowohl hinsichtlich der Informationswirkung als auch einer gewahrten sinnvollen Kosten-Nutzen-Relation aus Ersteller-Sicht.

Kernaussagen
  • Überlassene Arbeitskräfte sind in den Nachhaltigkeitsberichten des überlassenden wie des übernehmenden Unternehmens gemäß ESRS S1 darzustellen.

  • Das überlassende Unternehmen wird in der Regel ei...

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Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß ESRS und Arbeitskräfteüberlassungen

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