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Wiederherstellungen an Kronen im BEMA/GOZ-Vergleich
Mit den Kronen steht uns ein langjährig bewährtes Mittel zum Schutz und Erhalt von kariös angegriffenen oder zerstörten Zähnen zur Verfügung. In den meisten Fällen leisten die Kronen über viele Jahre hinweg treue Dienste, doch gelegentlich müssen wir uns auch um sie kümmern. Häufig sind die Verblendungen gebrochen oder stellenweise abgeplatzt. Darüber hinaus können auch andere Reparaturmaßnahmen im Zusammenhang mit Kronen anfallen. In diesem Beitrag geht es um die Abrechnung solcher Maßnahmen und was es dabei zu beachten gibt. Die entsprechenden Positionen im BEMA und der GOZ werden gegenübergestellt und die Gemeinsamkeiten und Gegensätze herausgearbeitet.
Wann müssen Kronen wiederhergestellt werden?
Man ist leicht geneigt, bei dem Thema Wiederherstellung von Kronen automatisch an eine gebrochene oder abgesplitterte Verblendung zu denken. Das ist ein häufiger Befund, aber es gibt noch eine Reihe weiterer Situationen, in denen eine Maßnahme zur Wiederherstellung der Funktion bei einer Krone durchgeführt werden muss. Dazu gehören beispielsweise:
die Wiederbefestigung einer gelockerten Krone
die Wiederbefestigung einer komplett gelösten Krone
ein Teil der Verblendung ist abgeplatzt
die Verb...