Online-Nachricht - Dienstag, 01.10.2024

Gesetzgebung | Referentenentwurf für ein "pAV-Reformgesetz" (BMF)

Das BMF hat am den Entwurf für ein "Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz)" veröffentlicht. Mit dem Gesetz soll die steuerlich geförderte private Altersvorsorge grundlegend reformiert werden.

Hintergrund: Der Entwurf orientiert sich eng an den Empfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten Fokusgruppe private Altersvorsorge. Ziel ist es, ein kostengünstiges, einfaches, transparentes und gut erklärbares Angebot an neuen privaten Altersvorsorgeprodukten zu unterbreiten, welches eine breite Bevölkerungsschicht anspricht, zur Sicherung ihres Lebensstandards im Alter in die private Altersvorsorge zu investieren.

Die geplanten Regelungen:

  • Kriterien, die bisher für die Zertifizierung eines Altersvorsorgevertrages gelten, sollen neu gefasst werden, damit Produkte höhere Renditen in der Ansparphase erzielen können,

  • Neben den sicherheitsorientierten Garantieprodukten mit garantiertem Kapital zu Beginn der Auszahlungsphase soll auch ein förderfähiges und zertifiziertes Altersvorsorgedepot ohne Garantie zugelassen werden, in dessen Vertragsrahmen in Fonds, aber auch in andere für Kleinanleger geeignete Anlageklassen investiert werden kann.

  • Die bisherige Ausgestaltung der steuerlichen Fördersystematik soll erhalten bleiben, d.h. eine steuerliche Freistellung der Beiträge in der Ansparphase durch Zulagen sowie einen zusätzlichen Sonderausgabenabzugsbetrag und eine nachgelagerte Besteuerung in der Auszahlungsphase. Hierbei soll die bisherige Förderung durch beitragsproportionale Grund- und Kinderzulagen einfacher und transparenter werden, die zudem stärker die Beitragsleistungen der Altersvorsorgenden berücksichtigt und deshalb höhere Anreize zu mehr Eigensparleistungen setzt.

  • Altersvorsorgende mit geringen Einkommen sowie Berufseinsteiger sollen darüber hinaus mit festen Erhöhungsbeträgen gefördert werden.

Hinweis:

Der Referentenentwurf ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.

Quelle: BMF online (il)

Fundstelle(n):
RAAAJ-76189