Vorsteuerabzug für den Erwerb eines sog. Supersportwagens als
Ausstellungsstück für ein Autohaus in der Planungsphase
Leitsatz
Ein bereits vor der Erzielung von Ausgangsumsätzen als Ausstellungsstück für ein Autohaus erworbener sog. „Supersportwagen”
kann eine Eingangsleistung i.S.v. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 UStG sein, wenn die Verwendungsabsicht hinreichend belegt
ist.
Der Erwerb eines solchen „Supersportwagens” kann sich gleichwohl als gänzlich unangemessen i.S.v. § 15 Abs. 1a Satz 1 UStG
i.V.m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG erweisen, wenn die Erzielung von Umsätzen mit dem geplanten Autohaus noch in weiter Ferne
liegt und von Umständen abhängt, auf die der Unternehmer keinen oder nur begrenzten Einfluss hat.
Fundstelle(n): BB 2024 S. 2006 Nr. 36 DStR-Aktuell 2025 S. 7 Nr. 4 DStRE 2025 S. 285 Nr. 5 FAAAJ-76128
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Niedersächsisches Finanzgericht
, Urteil v. 18.01.2024 - 5 K 148/23