Online-Nachricht - Donnerstag, 26.09.2024

Corona | Aktuelle Informationen zum Fristende der Corona-Schlussabrechnungen (DStV)

Der DStV hat Informationen zum Fristende zur Einreichung der Corona-Schlussabrechnungen und zum weiteren Prozedere aus dem BMWK erhalten.

Danach gilt Folgendes:

  1. Fristende

    Die Frist zur Einreichung der Corona-Wirtschaftshilfen endet für alle Fälle, in denen seinerzeit eine entsprechende Fristverlängerung beantragt wurde, in unveränderter Weise am .

  2. Verfahren bis zum

    Das Portal zur digitalen Einreichung der Schlussabrechnung bleibt gleichwohl noch bis zum freigeschaltet, so dass auch bei kurzfristig auftretenden technischen Problemen eine Einreichung weiterhin möglich ist. Bis zum eingereichte Schlussabrechnungen werden von den Bewilligungsstellen akzeptiert und bearbeitet. Es handelt sich dabei um keine formale Fristverlängerung, sondern lediglich um eine „technische Übergangsfrist“.

  3. Verfahren nach dem

    In allen Fällen, in denen bis zum keine Schlussabrechnung eingereicht wurde, werden direkt im Anschluss entsprechende Anhörungsverfahren beginnen. Diese Verfahren sind notwendig, da die Nichteinreichung der Schlussabrechnung die vollständige Rückzahlung der erhaltenen Hilfen zur Folge hätte. Im Zuge der Anhörung wird den prüfenden Dritten per E-Mail im Rahmen üblicher Fristen (4-6 Wochen) Gelegenheit zur Stellungnahme sowie zur nachträglichen Einreichung der Schlussabrechnung bis zum über das Antragsportal eingeräumt werden. Im Anschluss daran werden entsprechende Rückforderungsmaßnahmen eingeleitet. Eine nachträgliche Einreichung wird dann allenfalls noch in begründeten Einzelfällen nach Rücksprache mit der Bewilligungsstelle möglich sein.

Quelle: DStV online, Meldung v. (il)

Fundstelle(n):
IAAAJ-75985