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NaRp Nr. 10 vom Seite 10

Auswirkungen der ESRS auf die Ausgestaltung der Unternehmensführung

Nachhaltigkeitstransformation beginnt „at the top“

Sean Needham, M. Sc.

Mit der Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird nicht allein die Unternehmensberichterstattung reformiert. Ferner soll diese Novellierung auch die stärkere Integration von Nachhaltigkeit in die Unternehmensführung fördern. Aufgrund der Vielfalt der Nachhaltigkeitsthemen gestaltet sich diese Aufgabe äußerst komplex. Im vorliegenden Beitrag werden daher die Implikationen der CSRD i. V. mit den ESRS auf die Unternehmensführung dargestellt und Vorschläge für eine stärkere Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskompetenzen bei der Zusammensetzung der Organe, zur Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat, zur Ausrichtung der Unternehmenskultur an Nachhaltigkeitsbelangen, zur starken Integration von nachhaltigkeitsbezogenen Leistungsindikatoren in der Vorstandvergütung und zur Beachtung von Nachhaltigkeitsfaktoren in den internen Überwachungssystemen gemacht.

Kernaussagen
  • Die CSRD reformiert die Unternehmensberichterstattung und führt verbindliche europäische Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) ein. Diese verpflichten Unternehmen zur umfangreichen Berichterstattung über Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte. Die CSRD gilt stufenweise für verschiedene Unternehmen je nach Größe und Kapitalmarktzugang, beginnend ab Geschäftsjahren, die nach dem starten.

  • Die ESRS verlangen, dass Unternehmen Informationen zur Zusammensetzung und Qualifikation der Führungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf Nachhaltigkeitsthemen offenlegen. So soll Transparenz darüber geschaffen werden, ob die Organe die notwendigen Kompetenzen besitzen, um nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen zu steuern und zu überwachen.

  • Die ESRS fordern Unternehmen dazu auf, detailliert offenzulegen, wie die Leitungsorgane über Nachhaltigkeitsthemen informiert werden. Dies soll sicherstellen, dass die Verantwortlichen in der Lage sind, fundierte Entscheidungen im Bereich Nachhaltigkeit zu treffen und ihre Sorgfaltspflichten zu erfüllen.

  • Die Unternehmenskultur spielt eine zentrale Rolle bei der Integration von Nachhaltigkeitsaspekten. Unternehmen müssen offenlegen, wie Nachhaltigkeit in ihre Kultur eingebettet ist und wie dies zur Identifikation und Steuerung von Nachhaltigkeitsrisiken beiträgt. Dies erfordert eine klare Werteorientierung durch das Management („Tone at the top“).

  • Die ESRS verlangen eine Offenlegung darüber, wie Nachhaltigkeitsziele in die Vergütungssysteme der Vorstände integriert sind. Dies soll Anreize schaffen, um nachhaltiges Handeln zu fördern und die langfristige Unternehmensentwicklung im Einklang mit ökologischen und sozialen Zielen sicherzustellen.

  • Interne Kontroll- und Risikomanagementsysteme müssen Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen einbeziehen. Unternehmen sind verpflichtet, ihre internen Überwachungssysteme transparent zu gestalten, um sicherzustellen, dass Nachhaltigkeitsrisiken frühzeitig erkannt und beseitigt werden.

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