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BFH Urteil v. - IV R 21/98 BStBl 1999 II S. 715

Gesetze: EStG § 4 Abs. 1EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2

Leitsatz

1. Überläßt ein Gesellschafter der Besitzpersonengesellschaft ein ihm allein gehörendes Wirtschaftsgut der Betriebs-GmbH zur Nutzung, so gehört das Wirtschaftsgut zum Sonderbetriebsvermögen II des Gesellschafters bei der Besitzpersonengesellschaft, wenn der Einsatz des betreffenden Wirtschaftsguts in der Betriebs-GmbH durch die betrieblichen Interessen der Besitzpersonengesellschaft veranlaßt ist. In der Regel ist das nicht schon dann der Fall, wenn das Wirtschaftsgut für die Betriebs-GmbH besondere Bedeutung besitzt, sofern es für deren Betrieb nicht unverzichtbar ist.

2. Während des Zeitraums, in dem eine personelle Verflechtung zwischen der Besitzpersonengesellschaft und der Betriebs-GmbH noch nicht besteht, kann ein solches Wirtschaftsgut kein Sonderbetriebsvermögen II bei der Besitzpersonengesellschaft darstellen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1999 II Seite 715
VAAAA-96641

Preis:
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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 10.06.1999 - IV R 21/98

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