Voraussetzungen für den Abschluss eines Pharmaziestudiums als Erststudium im Sinne von § 9 Abs. 6 EStG n.F.
Leitsatz
1. Der Abschluss des Ersten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung führt zu keiner abgeschlossenen erstmaligen Berufsausbildung.
Ein Abschluss eines Pharmaziestudiums als Erststudium im Sinne von § 9 Abs. 6 EStG n.F. liegt erst mit Bestehen des Zweiten
Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung vor.
2. Werden zwei (oder ggf. mehrere) Studiengänge parallel studiert, die zu unterschiedlichen Zeiten abgeschlossen werden,
stellt der nach dem berufsqualifizierenden Abschluss eines der Studiengänge weiter fortgesetzte andere Studiengang vom Zeitpunkt
des Abschlusses des ersten Studiengangs an ein weiteres Studium dar, für das ein Abzug von Werbungskosten gemäß § 9 Abs. 6
EStG n.F. nicht ausgeschlossen ist.
Fundstelle(n): TAAAJ-75737
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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 13.06.2024 - 4 K 577/22
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