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BFH  - II R 12/24 Verfahrensverlauf - Status: anhängig

Schenkungsteuer; Stiftung

Rechtsfrage

Dient eine Schenkung nur dann im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 15 Alternative 2 ErbStG "ausschließlich Zwecken eines Landes", wenn das Land die Zwecke zuvor hinreichend bestimmt und selbst festgelegt hat?

Wann gilt die ausschließliche Verwendung einer Zuwendung zu kirchlichen, gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 17 ErbStG als "gesichert"?

Gesetze: ErbStG § 13 Abs 1 Nr 15, ErbStG § 13 Abs 1 Nr 17

Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.09.2024):

Zulassung: durch FG

Dieses Verfahren ist anhängig

Fundstelle(n):
PAAAJ-75614