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BFH Urteil v. - VII R 66/98 BStBl 1999 II S. 623

Gesetze: StBerG § 4 Nr. 11 Satz 2StBerG § 13 Abs. 1AO 1977 § 80 Abs. 5EStG §§ 7 b, 10 e, 21, 21 a Abs. 1EStG § 52 Abs. 21FGO § 139 Abs. 4

Lohnsteuerhilfevereine dürfen ihren Mitgliedern im Veranlagungsverfahren wegen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung Hilfe leisten, wenn die Einkünfte durch (teilweise) Vermietung einer als eigene Wohnung genutzten Eigentumswohnung, eines als eigene Wohnung genutzten Einfamilienhauses oder eines Zweifamilienhauses erzielt werden, in dem das Mitglied mindestens eine Wohnung zu eigenen Zwecken nutzt

Leitsatz

Lohnsteuerhilfevereine dürfen ihren Mitgliedern im Veranlagungsverfahren wegen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung Hilfe leisten, wenn die Einkünfte durch (teilweise) Vermietung einer als eigene Wohnung genutzten Eigentumswohnung, eines als eigene Wohnung genutzten Einfamilienhauses oder eines Zweifamilienhauses erzielt werden, in dem das Mitglied mindestens eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken nutzt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1999 II Seite 623
BAAAA-96600

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

BFH, Urteil v. 15.06.1999 - VII R 66/98

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