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EStH H 5.7 (2) (Zu § 5 EStG)

Zu § 5 EStG

H 5.7 (2)

Leasing-Restwertmodell

Die beim Leasing-Restwertmodell von einem Kfz-Händler an einen Automobilproduzenten zur Übernahme des Restwertrisikos (Restwertabsicherung) zu leistenden "Beteiligungsbeträge" sind im Zeitpunkt der Zusage der Restwertabsicherung nicht als Verbindlichkeit zu passivieren. Der Bildung einer Verbindlichkeitsrückstellung i. H. d. beim Fahrzeugrückerwerb zu leistenden "Beteiligungsbeträge" steht der Grundsatz der (Nicht-)Bilanzierung schwebender Geschäfte entgegen (>BStBl 2024 II S. 252).

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HAAAJ-75313