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LSG Sachsen-Anhalt Urteil v. - L 3 R 153/23

Gesetze: SGB X § 103 Abs. 1; SGB VI § 244 Abs. 5 S. 3; SGB VI § 76g Abs. 1

Leitsatz

Leitsatz:

Soweit nach der Übergangsregelung in § 244 Abs 5 Satz 3 SGB VI Zeiten des Bezugs von Arbeitslosenhilfe und Arbeitslosengeld II keine Grundrentenzeiten für einen Zuschlag an Entgeltpunkten iSv § 76g Abs 1 SGB VI sind, bestehen keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Ausklammerung von Zeiten der Arbeitslosigkeit.

Fundstelle(n):
TAAAJ-75293

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Nutzungsdauer:
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LSG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 15.01.2024 - L 3 R 153/23

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