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BFH Urteil v. - III R 27/95 BStBl 1999 II S. 567

Gesetze: InvZulG 1991 § 2 Satz 1

Zur investitionszulagenschädlichen Veräußerung von Milchkühen zur Schlachtung

Leitsatz

Die Veräußerung von Milchkühen (zur Schlachtung) eines nicht leukoseunverdächtigen Bestandes vor Ablauf von drei Jahren nach ihrer Anschaffung oder Herstellung zum Zweck der Leukosesanierung des Bestandes ist investitionszulagenschädlich. Das gilt insbesondere dann, wenn dabei ein Erlös erzielt wird, der nur geringfügig niedriger ist als der für Tiere aus einem leukoseunverdächtigen Bestand.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1999 II Seite 567
IAAAA-96573

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BFH, Urteil v. 29.04.1999 - III R 27/95

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