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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 07-08 | Vorsorge: Krankenversicherungsbeiträge an einen Solidarverein in Altfällen als Sonderausgaben

Das FG Münster hat mit einem rechtskräftig gewordenen Gerichtsbescheid entschieden, dass Beiträge an einen Solidarverein zur Erlangung von Krankenversicherungsschutz auch in Altfällen als Sonderausgaben abzugsfähig sind, wenn sich aus der Auslegung der Satzung und den weiteren Gesamtumständen ein Rechtsanspruch der Mitglieder auf Leistungen ergibt. Anders hat das Finanzgericht allerdings die zur Pflegevorsorge gezahlten Beiträge an den Solidarverein beurteilt.

Als Nächstes geht es jetzt um den Sonderausgabenabzug von Krankenversicherungsbeiträgen. Das FG Münster hat mit einem rechtskräftig gewordenen Gerichtsbescheid entschieden: Beiträge an einen Solidarverein zur Erlangung von Krankenversicherungsschutz sind als Sonderausgaben abzugsfähig, wenn sich aus der Auslegung der Satzung und den weiteren Gesamtumständen ein Rechtsanspruch der Mitglieder auf die Leistungen ergibt.

Kurz zum Hintergrund: Es gibt neben der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung noch einen weiteren Weg, sich für den Krankheitsfall abzusichern: die Solidargemeinschaften. Sie verstehen sich als solidarische Gruppen, die im Krankheitsfall finanziell füreinander einste...

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