Die Beendigung der Nutzungsbefugnis eines auf dem Grundstück des Ehegatten errichteten Gebäudes durch Entnahme oder Einbringung führt in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen Buchwert und Teilwert zu einer Gewinnrealisierung
Leitsatz
Errichtet ein Ehegatte auf dem im Miteigentum der Ehegatten stehenden Grundstück auf seine Kosten ein betrieblich genutztes Gebäude, so ist die ihm zustehende unentgeltliche Nutzungsbefugnis am Gebäudeanteil des anderen Ehegatten ,,wie ein materielles Wirtschaftsgut'' zu behandeln (Anschluß an den Beschluß des Großen Senats vom GrS 4/92, BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281). Endet die Nutzungsbefugnis durch Entnahme oder Einbringung, so wird in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen dem Wert der Ausgleichsforderung gegenüber dem Eigentümer und dem Restbuchwert des Nutzungsrechts Gewinn realisiert.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1999 II Seite 523 AAAAA-96554
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