Der optimale Kurzvortrag
19. Aufl. 2024
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6. Gesellschafts- und Zivilrecht
Thema 62 Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)
Einleitung
Mit dem MoPeG, die größte Reform des PersGesRechts seit Jahrzenten, kommen zum vielzählige Neuerungen auf PersGes (insbes. GbR, OHG und KG) zu. Der Gesetzgeber möchte mit der Reform das PersGesRecht an die geltende Rechtsprechung und Fortentwicklung durch die Praxis angleichen und modernisieren.
Hauptteil
Folgende wesentlichen Neuerungen durch das MoPeG treten zum in Kraft:
GbR-Gesellschaftsregister
Eine GbR kann sich in ein Gesellschaftsregister bei den Amtsgerichten eintragen lassen (sog eGbR).
Eine Eintragung ist zwingende Voraussetzung für bestimmte Rechtserwerbe wie beispielsweise GmbH-Anteile, Aktien, Grundbesitz oder andere in öffentlichen Registern eingetragene Rechte wie z. B. Marken oder Patentrechte.
Rechtsfähigkeit der GbR
Die Rechtsfähigkeit der Außen-GbR sowie die Grundbuchfähigkeit der GbR ist ausdrücklich im Gesetz verankert.
Mit Eintragung in das Gesellschaftsregister (keine Gründungsvoraussetzung) wird die Rechtsfähigkeit einer GbR vermutet.
Eine Innen-GbR (keine Teilnahme am Rechtsverkehr, keine eGbR) ist weiterhin nicht rechtsfähig. Eine persönliche ...