Einkommensteuer | Standardisierte Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gem. § 13a Abs. 3 Satz 4 EStG (BMF)
Das BMF hat die Vordrucke der Anlage 13a sowie die Vordrucke für die Sonder- und Ergänzungsrechnungen für Mitunternehmerschaften und die dazugehörigen Anleitungen für das Jahr 2024 bekannt gegeben ( :008).
Der amtlich vorgeschriebene Datensatz, der nach § 13a Abs. 3 Satz 4 EStG i. V. mit § 87a Abs. 6 AO durch Datenfernübertragung authentifiziert zu übermitteln ist, wird nach § 87b Abs. 2 AO im Internet unter www.elster.de zur Verfügung gestellt. Für die authentifizierte Übermittlung ist ein Zertifikat notwendig. Dieses wird nach Registrierung unter www.elster.de ausgestellt. Der Registrierungsvorgang kann bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen.
Die Anlage AV13a sowie bei Mitunternehmerschaften die entsprechenden Anlagen sind notwendiger Bestandteil der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen.
Auf Antrag kann das FA nach § 150 Abs. 8 AO in Härtefällen auf die Übermittlung der standardisierten Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung verzichten. Für die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen sind in diesen Fällen die Papiervordrucke der Anlage 13a zu verwenden.
Quelle: , veröffentlicht auf der Homepage des BMF (pz)
Fundstelle(n):
IAAAJ-74893