Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LAG Mecklenburg-Vorpommern 02.07.2024 5 Sa 108/23, NWB 37/2024 S. 2535

Arbeitsverhältnis | Beurteilung im Arbeitszeugnis

Die Beurteilung von Leistung und Verhalten im Rahmen eines qualifizierten Zeugnisses muss klar und verständlich sein und darf keine versteckten Aussagen enthalten. Der Arbeitgeber hat einen Beurteilungsspielraum und muss das Zeugnis wohlwollend und wahrheitsgemäß formulieren. Die Formulierungen „stets zur Zufriedenheit“ oder „zur vollen Zufriedenheit“ sind austauschbar und entsprechen regelmäßig einer durchschnittlichen Bewertung.

Anmerkung:

Erteilt der Arbeitgeber ein Zeugnis, welches dem Arbeitnehmer eine durchschnittliche/befriedigende Leistung bescheinigt, hat der Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast für Tatsachen, welche eine überdurchschnittliche Beurteilung rechtfertigen sollen. Lediglich wenn dem Arbeitnehmer eine nur ausreichende oder noch schlechtere Bewertung erteilt werden...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen