Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
KG Berlin 17.07.2024 22 W 25/24, NWB 37/2024 S. 2534

HR | Anmeldung einer notariellen Online-Beglaubigung nach österreichischem Recht

Die nach österreichischem Recht erfolgte notarielle Online-Beglaubigung (hier: die Änderung der inländischen Geschäftsadresse) ist einer deutschen Beglaubigung mittels Videokommunikation (vgl. § 40a BeurkG) nicht gleichwertig. Eine Pflicht zur Anerkennung ergibt sich auch nicht aus dem Unionsrecht.

Anmerkung:

Das im Online-Verfahren von einem österreichischen Notar an dessen Amtssitz erstellte Dokument enthielt neben der handschriftlichen Unterzeichnung des Geschäftsführers nebst elektronischer Signatur (qeS) auch einen Beglaubigungsvermerk. Das Gericht bestätigt die Zurückweisung des Eintragungsantrags durch das Registergericht. Insbesondere die notarielle Beglaubigung der qeS des Geschäftsführers sei nicht in der nach dem Beurkundungsgesetz und der BNotO vorgeschriebenen Weise erfolgt. Eine qeS soll nur beglaubigt werden, ...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen