Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
OLG Hamm Beschluss v. - 10 W 12/24

Gesetze: BGB § 2361; RPflG § 8 Abs. 4 S. 1; RPflG § 16 Abs. 1 Nr. 6; RichtVorAufhebV NW § 1 Abs. 1

Leitsatz

Leitsatz:

Ein Erbschein ist grundsätzlich im Sinn des § 2361 Abs. 1 Satz 1 BGB unrichtig, wenn er von einem unzuständigen Rechtspflegeorgan (Rechtspfleger statt Richter) erteilt worden ist.

Der Richter ist anstelle des Rechtspflegers funktional zuständig, wenn die Anwendung ausländischen Rechts, wenn auch nur bezüglich der Vorfragen (z.B. eheliches Güterrecht ), in Betracht kommt.

Hat der Rechtspfleger ein ihm weder übertragenes noch übertragbares Geschäft wahrgenommen, so ist das Geschäft unwirksam.

Fundstelle(n):
NJW 2024 S. 8 Nr. 46
XAAAJ-74823

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

OLG Hamm, Beschluss v. 18.07.2024 - 10 W 12/24

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen