Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG München Urteil v. - 4 K 1269/22

Gesetze: GrEStG § 16 Abs. 2 Nr. 1, GrEStG § 16 Abs. 5, GrEStG § 1 Abs. 3 Nr. 1

Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs

Leitsatz

1. § 16 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG ist über den Wortlaut hinaus auch anwendbar, wenn auf einen steuerbaren Erwerb durch Anteilsvereinigung nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG ein Rückerwerb folgt, der zwar für sich nicht steuerbar ist, der aber bewirkt, dass das für die Steuerbarkeit der Anteilsvereinigung maßgebende Quantum von 95 % unterschritten wird.

2. Wird der Vertrag über die Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs, der zu einer – bestandskräftig der Grunderwerbsteuer unterworfenen – Anteilsvereinigung im Sinne von § 1 Abs. 3 GrEStG geführt hatte, seinerseits rückgängig gemacht, liegt darin keine Rückgängigmachung im Sinne von § 16 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG, sondern ein (erneuter) Erwerbsvorgang.

Fundstelle(n):
ErbStB 2024 S. 349 Nr. 12
FAAAJ-74748

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

FG München, Urteil v. 17.07.2023 - 4 K 1269/22

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen