Stromsteuerbefreiung beim Betrieb einer Müllverbrennungsanlage:
Aufteilung der Stromentnahmen anhand der anteiligen Strom- und
Fernwärmeerzeugung – Stromerzeugung als Nebenzweck der
Müllverbrennung
Leitsatz
Der für den Betrieb einer KWK-Müllverbrennungsanlage entnommene Strom ist zur Ermittlung des nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG
steuerbefreiten Anteils anhand des quotalen Verhältnisses der erzeugten Strommenge zu der der an das Fernwärmenetz übertragenen
Energie aufzuteilen.
Auf die Frage, ob die Stromerzeugung als bloßer Nebenzweck zum Hauptzweck der Müllverbrennung anzusehen ist, kommt es für
die Beurteilung der Steuerbefreiung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG nicht an.
Fundstelle(n): XAAAJ-74742
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 29.05.2024 - 4 K 1192/22 VSt
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