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Finanzgericht Düsseldorf  Beschluss v. - 3 Ko 1011/24 KF

Gesetze: VV RVG Nr. 1008; FGO a.F. § 48 Abs. 1 Nr. 1; AO § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a

Kostenfestsetzung: Ansatz einer Mehrvertretungsgebühr bei Vertretung einer GbR – Klagebefugnis – Auslegung der Klageschrift gegen einen Gewinnfeststellungsbescheid

Leitsatz

  1. Der Umstand, dass mit dem eine GbR betreffenden Gewinnfeststellungsbescheid die Einkünfte mehrerer Personen festgestellt werden, löst keine Mehrvertretungsgebühr aus.

  2. Steht den Gesellschaftern persönlich kein eigenes Klagerecht gegen einen Gewinnfeststellungsbescheid zu, ist die Klageschrift rechtschutzgewährend dahingehend auszulegen, dass die Klage von der Personengesellschaft erhoben wurde.

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2024 S. 12 Nr. 36
DStR-Aktuell 2024 S. 14 Nr. 40
GAAAJ-74739

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Finanzgericht Düsseldorf , Beschluss v. 03.07.2024 - 3 Ko 1011/24 KF

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