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BFH Urteil v. - II R 99/97 BStBl 1999 II S. 433

Gesetze: AO 1977 § 173 Abs. 1

Für die Rechtserheblichkeit einer neuen Tatsache i. S. des § 173 Abs. 1 AO ist der Stand der Rechtsprechung und der Verwaltungserlasse zum Zeitpunkt des Ergehens des ursprünglichen Steuerbescheides unerheblich, wenn anderweitig feststeht, daß die Steuer auch bei rechtzeitiger Kenntnis der Tatsache nicht anders festgesetzt worden wäre

Leitsatz

Für die Rechtserheblichkeit einer nachträglich bekanntgewordenen Tatsache i. S. des § 173 Abs. 1 AO 1977 ist der Stand der Rechtsprechung sowie der Verwaltungserlasse zum Zeitpunkt des Ergehens des ursprünglichen Steuerbescheides unerheblich, wenn anderweitig feststeht, daß die Steuer auch bei rechtzeitiger Kenntnis der Tatsache nicht anders festgesetzt worden wäre.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1999 II Seite 433
LAAAA-96520

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Online-Dokument

BFH, Urteil v. 10.03.1999 - II R 99/97

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