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IASB | Änderungen zu IFRS 19 „Tochterunternehmen, die keiner öffentlichen Rechenschaftspflicht unterliegen: Angaben“ veröffentlicht
Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am Änderungen an IFRS 19 „Tochterunternehmen, die keiner öffentlichen Rechenschaftspflicht unterliegen: Angaben“ veröffentlicht. IFRS 19 erlaubt es bestimmten Unternehmen, die IFRS mit einer reduzierten Anzahl von Angabepflichten in ihrem Einzel- bzw. Teilkonzernabschluss anzuwenden. Der Entwurf zielt darauf ab, die Angabepflichten aus neuen IFRS-Rechnungslegungsstandards und Änderungen, die zwischen Februar 2021 und Mai 2024 veröffentlicht wurden, zu reduzieren.
Die Vorschläge würden die Angabepflichten für folgende Aspekte verringern oder vereinfachen:
mangelnde Austauschbarkeit (Änderungen an IAS 21 „Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse“),
internationale Steuerreform – Säule Zwei – Mode...