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Erbschaftsteuer | Begünstigungstransfer bei der Erbschaftsteuer (BFH)
Der Transfer der Steuerbegünstigung
für Betriebsvermögen, für vermieteten Wohnraum und für das selbstgenutzte
Familienheim unter Miterben setzt voraus, dass die Übertragung der
Vermögenswerte im Rahmen der Teilung des Nachlasses erfolgt. Dies kann auch
dann der Fall sein, wenn die Teilung des Nachlasses mehr als sechs Monate nach
dem Erbfall erfolgt (entgegen H E 13a.11
ErbStH 2019).
Beruht der Entschluss, den Nachlass zu teilen und dabei begünstigtes
(Betriebs-)Vermögen gegen nicht begünstigtes Vermögen zu übertragen, auf einer
neuen Willensbildung der Erbengemeinschaft, die den Nachlass zunächst
willentlich ungeteilt belassen hat, ist die Übertragung nicht begünstigt
(; veröffentlicht am
).
Sachverhalt: Die Eltern des Kläger...