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Voraussetzungen für das Vorliegen mehrerer Gewerbebetriebe
Besprechung des ,E
[i]Hallerbach/Nacke/Rehfeld/Bisle, GewStG, § 2, NWB JAAAJ-37416 Die Frage, ob ein einheitlicher oder mehrere Gewerbebetriebe vorliegen, hat erhebliche steuerliche Konsequenzen, die für den Steuerpflichtigen sowohl positiv als auch negativ sein können. Bei mehreren Gewerbebetrieben ist etwa eine mehrfache Anwendung des Freibetrags nach § 11 GewStG möglich, während eine Verlustnutzung nach § 10a GewStG durch das Kriterium der Unternehmensidentität eingeschränkt wird. Auch einkommensteuerlich können sich Konsequenzen ergeben. Dem FG Düsseldorf lag in seiner Entscheidung v. - 15 K 1186/21 G,E (NWB JAAAJ-60128) nun genau diese Rechtsfrage vor, da der Steuerpflichtige die mehrfache Ausschöpfung des Höchstbetrags für Investitionsabzugsbeträge begehrte, weil er vom Vorliegen zweier Gewerbebetriebe ausging. Das Finanzgericht hat unter Berücksichtigung der herrschenden Meinung in Literatur, Rechtsprechung und Finanzverwaltung zwar bestätigt, dass ein Einzelunternehmer mehrere steuerliche Gewerbebetriebe nebeneinander betreiben kann, dies jedoch vorliegend – nach Prüfung der Kriterien zur Selbständigkeit der Gewerbebetriebe – verneint. Nach dem Erfolg der Nichtzulassungsbeschwerde der Kläger hat der BFH nun Gelegenheit zur Stellungnahme (Revision ein...