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BBK Nr. 17 vom

Die Umlagen U1 und U2 – Rechtliche Grundlagen und Besonderheiten

Jörg Romanowski

Arbeitnehmer haben grundsätzlich nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz im Krankheitsfall und bei Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation für die Dauer von sechs Wochen einen Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Ähnliches ist auch während des Mutterschutzes über das Mutterschutzgesetz geregelt. Für Unternehmen sind solche Kosten schwer kalkulierbar und im Einzelfall auch ein großes betriebswirtschaftliches Risiko. Insofern hat der Gesetzgeber insbesondere für kleinere Arbeitgeber Abhilfe geschaffen mithilfe der Lohnfortzahlungsversicherungen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG). Welche Arbeitgeber hier die entsprechenden Umlagen U1 und U2 zahlen müssen und was diese Unternehmen im Gegenzug dafür von den Umlagekassen (= Krankenkassen) bekommen, stellt der folgende Beitrag als Kurzüberblick dar.

I. Teilnahme am Umlageverfahren U1 als Ausgleich für die Lohnfortzahlung bei Krankheit

Das Prinzip des Aufwendungsausgleichsgesetzes ist es, den Arbeitgebern mit wenigen Beschäftigten (regelmäßig nicht mehr als 30) den größten Teil ihrer Aufwendungen für die Entgeltfortzahlung an arbeitsunfähig erkrankte Arbeitnehmer zu erstatten. Dafür zahlen die Arbeitgeber einen Umlagebetrag – die Umlage U1. Die Höhe dieses Umlagebetrags r...

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