Gesetze: EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2EStG § 15 a Abs. 1 und Abs. 4EStG § 16 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 und Abs. 3EStDV § 7 Abs. 1HGB § 142HGB § 161 Abs. 2
Die Rechtsfolgen einer Betriebsaufgabe nach § 16 Abs. 3 EStG treten dann nicht ein, wenn der persönlich haftende Gesellschafter einer zweigliedrigen KG den Anteil des ausscheidenden Gesellschafters übernimmt. Bei der Übernahme eines negativen Kapitalkontos ohne Abfindungszahlung kann eine entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung vorliegen. Ein Erwerbsverlust entsteht beim übernehmenden Gesellschafter jedoch nicht. Der verrechenbare Verlust des ausscheidenden Gesellschafters geht bei einer unentgeltlichen Übertragung auf den das Unternehmen fortführenden Gesellschafter über
Leitsatz
1. Die Übernahme des Unternehmens einer zweigliedrigen KG durch den persönlich haftenden Gesellschafter hat keine Aufgabe des Kommanditanteils durch den ausscheidenden Gesellschafter zur Folge.
2. Scheidet der Gesellschafter einer zweigliedrigen Personengesellschaft ohne Abfindung aus und übernimmt der verbleibende Gesellschafter dessen negatives Kapitalkonto, kann dies als entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung des Mitunternehmeranteils zu beurteilen sein. Weder in dem einen noch in dem anderen Fall entsteht beim verbleibenden Gesellschafter ein Erwerbsverlust.
3. Bei der unentgeltlichen Übertragung eines Mitunternehmeranteils geht mit dem Anteil des ausscheidenden Gesellschafters am Gesellschaftsvermögen auch dessen verrechenbarer Verlust auf den das Unternehmen fortführenden Gesellschafter über.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1999 II Seite 269 StBp. 2010 S. 136 Nr. 5 StBp. 2010 S. 176 Nr. 6 XAAAA-96448
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