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LSG Baden-Württemberg Beschluss v. - L 4 KR 1508/24 ER-B

Gesetze: SGG § 86b Abs. 1 S. 1 Nr. 2; SGB 5 § 240 Abs. 1; SGB 5 § 226; BeitrVerfGrds SelbstZ § 3 Abs. 1 S. 1; BeitrVerfGrds SelbstZ § 3 Abs. 1a

Leitsatz

Leitsatz:

Soweit nach § 3 Abs. 1a BeitrVerfGrds SelbstZ Einnahmen eines selbständig Erwerbstätigen, die steuerrechtlich als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit behandelt werden, als Arbeitseinkommen im Sinne von § 15 SGB IV gelten, ist bei der Berechnung der Einkünfte im Rahmen der endgültigen Beitragsfestsetzung ein horizontaler Verlustausgleich zulässig.

Fundstelle(n):
FAAAJ-73870

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
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LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 31.07.2024 - L 4 KR 1508/24 ER-B

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