Zu den Voraussetzungen einer Rechnungsberichtigung bei zu hoch ausgewiesener Umsatzsteuer
Leitsatz
Die Berichtigung des Steuerbetrags, der in einer Rechnung über einen nicht steuerpflichtigen (im Inland nicht steuerbaren oder steuerfreien) Umsatz gesondert ausgewiesen wurde, setzt gemäß § 14 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 17 Abs. 1 UStG 1980 nicht voraus, daß der Leistende die Originalrechnung zurückerhält oder nachweist, daß der Leistungsempfänger keinen Vorsteuerabzug in Anspruch genommen hat und auch künftig nicht geltend machen kann. Das gilt - entgegen Abschn. 188 Abs. 6 UStR 1986 - auch, wenn der Leistungsempfänger ein im Ausland ansässiger Unternehmer ist.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1999 II Seite 249 BFHE S. 236 Nr. 181, VAAAA-96440
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