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Online-Nachricht - Donnerstag, 22.08.2024

Einkommensteuer | Aufwärtsabfärbung bei lediglich verrechenbaren Verlusten gemäß § 15a EStG (BFH)

Für den Eintritt einer Aufwärtsabfärbung gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 Alternative 2, Satz 2 Alternative 2 EStG kommt es nur auf den Bezug gewerblicher Beteiligungseinkünfte, nicht aber auf deren Höhe oder darauf an, ob ein zugewiesener Verlust der Ausgleichsbeschränkung des § 15a Abs. 1 EStG unterliegt (; veröffentlicht am ).

Sachverhalt: Die Klägerin ist eine GbR, die Vermietungseinkünfte erzielt. Sie ist ferner seit dem mit 50.000 € (entspricht seit 2015 einer Quote von 4,24 %) an der "… GmbH & Co. KG" (KG), die Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt, beteiligt. Die im bestandskräftigen Gewinnfeststellungsbescheid der KG für das Streitjahr 2017 ausgewiesenen Einkünfte aus Gewerbebetrieb wurden der Klägerin in Höhe von ./...

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