- Gesellschafter i. S. des § 9 Nr. 1 Satz 5 GewStG ist auch, wer mittelbar über eine Personengesellschaft beteiligt ist - Grundbesitz einer vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaft dient i. S. des § 9 Nr. 1 Satz 5 GewStG dem Gewerbebetrieb einer anderen Gesellschaft, wenn er an fremde Dritte vermietet wird
Leitsatz
1. Auch der mittelbar über eine Personengesellschaft an einer vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaft Beteiligte ist ,,Gesellschafter'' i. S. des § 9 Nr. 1 Satz 5 GewStG.
2. Grundbesitz einer vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaft ,,dient'' i. S. des § 9 Nr. 1 Satz 5 GewStG dem Gewerbebetrieb einer anderen Gesellschaft (KG), wenn diese die von ihr angemieteten Wohnungen zur Vermietung an Dritte nutzt.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1999 II Seite 168 YAAAA-96413
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