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Immobilienbesitzer: Online-Eigentümerversammlungen beschlossen
Eigentümerversammlungen können künftig vollständig online durchgeführt werden. Das hat der Bundestag beschlossen. Nach der Gesetzesänderung können die Wohnungseigentümer mit einer ¾-Mehrheit der abgegebenen Stimmen die Möglichkeit rein virtueller Eigentümerversammlungen in ihrer Gemeinschaft beschließen; die Erlaubnis ist auf einen Zeitraum von drei Jahren ab Beschlussfassung begrenzt. In der BT-Drucks. 20/12146 v. können Sie genauere Informationen unter https://go.nwb.de/pjt9p (PDF) nachlesen.