Widerspruch eines Beigeladenen gegen die Übertragung des Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsfreibetrags (BEA-Freibetrag)
nach § 32 Abs. 6 EStG
Leitsatz
Die Übertragung des Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsfreibetrags (BEA-Freibetrag) nach § 32 Abs. 6 EStG ist ausgeschlossen,
wenn der nicht betreuende Elternteil der Übertragung widerspricht und das Kind regelmäßig in einem nicht unwesentlichen Umfang
betreut.
Der Widerspruch gegen die Übertragung des BEA-Freibetrags kann auch dann begründet sein, wenn sich im Rahmen der gebotenen
Gesamtabwägung ergibt, dass sich das Kind in räumlicher Nähe zum widersprechenden Elternteil bei nahen Verwandten aufhält
und eine Prüfung der Betreuungsleistungen wegen der polarisierten familiären Situation nicht bewerkstelligt werden kann.
Fundstelle(n): SAAAJ-73348
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 26.01.2023 - 6 K 1165/21
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