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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 4 K 1946/21

Gesetze: EStG § 9 Abs. 6 Satz 2; EStG § 32 Abs. 4 Satz 2

Eine 3-monatige Ausbildung zur Rettungssanitäterin stellt keine Berufsausbildung dar

Leitsatz

Durch § 9 Abs. 6 Satz 2 EStG wird klargestellt, dass eine kurzzeitige Ausbildung zu Rettungssanitäterin entgegen früherer Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nicht mehr wegen § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG einen Anspruch auf Kindergeld auszuschließen vermag.

Fundstelle(n):
IAAAJ-73347

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 14.08.2023 - 4 K 1946/21

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