Kindergeldanspruch auch für wohnsitzlose Kinder in der Obhut der Mutter in einem Wohnmobil mit wechselnden Aufenthalten innerhalb
der EU
Leitsatz
1. Für Kinder, die keinen Wohnsitz haben und mit ihrer Mutter in einem Wohnmobil durch Deutschland, Dänemark, Belgien, Frankreich,
Italien und Österreich reisen, besteht Anspruch auf Kindergeld, wenn der Kindesvater – als Antragsteller – seinen Wohnsitz
in Deutschland hat.
2. Im Anwendungsbereich des § 63 EStG ist es ausreichend, wenn die Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, dem Gebiet
der EU, des EWR oder der Schweiz haben.
3. Der gewöhnliche Aufenthalt muss nicht an einem konkreten Ort oder in einem bestimmten Gebiet liegen; vielmehr reicht es
aus, wenn der Aufenthalt für eine gewisse Dauer im genannten Territorium (EU, EWR, Schweiz) besteht, solange die Kinder sich
– entsprechend der gesetzgeberischen Intention – nicht in Drittstaaten aufhalten.
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