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BFH Urteil v. - V R 66/97 BStBl 1998 II S. 632

Gesetze: UStG 1980/1991 § 4 Nr. 16 Buchst. cRichtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. b

Das Merkmal ,,zugute kommen'' kann auch bei einer Hintereinanderschaltung von Leistungsbeziehungen erfüllt sein, wenn der Patient in den Genuß der Maßnahme kommt

Leitsatz

Das Merkmal ,,zugute kommen'' in § 4 Nr. 16 Buchst. c UStG 1980/1991 kann auch bei einer Hintereinanderschaltung von Leistungsbeziehungen erfüllt sein, wenn bei einer solchen Leistungskette der letzte Abnehmer (Patient) in den Genuß der fraglichen (medizinischen) Maßnahme gelangt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1998 II Seite 632
QAAAA-96313

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Online-Dokument

BFH, Urteil v. 02.04.1998 - V R 66/97

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