BPatG Urteil v. - 3 Ni 23/20 (EP), verb m 3 Ni 2/22 (EP)
Tatbestand
Die Beklagte ist eingetragene Inhaberin des auch mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland in englischer Verfahrenssprache erteilten europäischen Patents 2 377 536 (Streitpatent) mit der Bezeichnung "Methods of Using Sustained Release Aminopyridine Compositions" (in Deutsch laut Streitpatentschrift nach Korrektur eines Schreibfehlers: "Verfahren zur Verwendung von Aminopyridinzusammensetzungen mit verzögerter Freisetzung"). Gegenstand des Streitpatents sind nachhaltig freisetzende, oral zu verabreichende Zusammensetzungen des Aminopyridins Fampridin zur Behandlung von an Multipler Sklerose erkrankten Patienten.