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BBK Nr. 15 vom Seite 698

Die kurzfristige Erfolgsrechnung als Kernelement der Monatsauswertung

Gesamtkostenverfahren vs. Umsatzkostenverfahren, Teilgewinnrealisierung und Mehr-Produkt-Fälle

Prof. Dr. Mathias Graumann

Die Gewinn- und Verlustrechnung als „Erfolgsrechnung“ der Finanzbuchhaltung wird nur in langen Zeitabständen, und zwar jährlich, abgeschlossen. Damit sind sowohl die Daten zum Zeitpunkt ihrer Erstellung schon veraltet als auch die Erfolgsquellen nur stark eingeschränkt erkennbar. Eine unterjährige Planung und Steuerung können somit nicht erfolgen.

Dieser Beitrag zeigt den Aufbau einer kurzfristigen Erfolgsrechnung als Kernelement der Monatsauswertung auf. Anhand praxistauglicher Anwendungsbeispiele wird die betriebswirtschaftliche Auswertung erläutert und die Überlegenheit der Teilkostenrechnung – Trennung von fixen und variablen Kosten – gegenüber einer reinen Vollkostenrechnung demonstriert.

I. Grundbegriffe

[i]Erfüllung der kurzfristigen SteuerungsfunktionZur Erfüllung ihrer kurzfristigen Steuerungsfunktion muss die Kostenrechnung Informationen über die unterjährige Entwicklung des Betriebsergebnisses liefern, damit kurzfristige Anpassungen der Preis- und Produktpolitik eingeleitet werden können. Die kurzfristige Erfolgsrechnung ist die „Gewinn- und Verlustrechnung“ auf der Ebene der Leistungen und Kosten. Anders als ihr Pendant auf der Jahresabschlussebene operiert sie aber mit kalkulatorischen Werten und wird in unterjährigen, in der Regel monatlichen Abständen aufgestellt. S. 699

[i]Formen der Erfolgsrechnung im Rechnungswesen

Drei [i]Grundformen der kurzfristigen Erfolgsrechnung Grundformen der kurzfristigen Erfolgsrechnung lassen sich für den Einsatz in der Kostenrechnung unterscheiden:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Kurzfristige Erfolgsrechnung
Nach dem Gesamtkostenverfahren
Stets auf Vollkostenbasis
Nach dem Umsatzkostenverfahren
Auf Vollkostenbasis
Auf Teil-(Grenz-)Kostenbasis
Abb. 2: Verfahren der kurzfristigen Erfolgsrechnung (vgl. Graumann, Kostenrechnung und Kostenmanagement, 7. Aufl. 2021, S. 341)

II. Gesamtkostenverfahren vs. Umsatzkostenverfahren

1. Gesamtkostenverfahren (GKV)

Das Gesamtkostenverfahren entspricht dem Aufbau der Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung bzw. der Finanzbuchhaltung. Es ist daher leicht in das System der Buchhaltung einfügbar und einfach abzurechnen.

[i]Ermittlung des ProduktionserfolgsIm GKV wird der Produktionserfolg ermittelt. Es werden alle Kosten der Periode – unabhängig vom Anfall für tatsächlich abgesetzte oder für auf Lager genommene Erzeugnisse – gegliedert nach Kostenarten ausgewiesen. Nach § 275 Abs. 2 HGB sind dies

  • Materialaufwendungen,

  • Personalaufwendungen,

  • Abschreibungen und

  • sonstige betriebliche Aufwendungen.

Die entsprechenden Leistungen stellen die Umsatzerlöse und die Bestandserhöhungen bewertet zu Herstellkosten dar. Bestandsverringerungen sind zu Herstellkosten auf der S. 700Kostenseite zu zeigen, d. h., sie vermindern das Betriebsergebnis. Bestandsveränderungen werden mithin erfolgsneutral erfasst. Sie werden sowohl zu Herstellkosten dem Ergebnis hinzugerechnet als auch zu Herstellkosten in den Gesamtkosten abgezogen.

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