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NaRp 8/2024

CSRD | Regierungsentwurf zur CSRD-Umsetzung liegt vor

Am veröffentlichte das BMJ den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) in nationales Recht. Der Entwurf folgt auf den Referentenentwurf vom .

Mehr als drei Monate nach dem Referentenentwurf vom und basierend auf den hierzu veröffentlichten zahlreichen Stellungnahmen hat das Bundesministerium der Justiz (BMJ) nun am einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in nationales Recht vorgelegt:

  • Der Regierungsentwurf bestätigt, dass die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung eine Vorbehaltsaufgabe für Wirtschaftsprüfer sein soll.

  • Darüber hinaus soll die Annahme, dass ein vor Inkrafttreten des CSRD-Umsetzungsgesetzes bestel...