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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 4 K 2285/20

Gesetze: GrEStG § 4 Nr. 1; KitaGRP § 1 Abs. 1; KitaGRP § 10 Abs. 2; KitaGRP § 15 Abs. 2; SGB VIII § 45

Grunderwerbsteuerpflicht der Grundstücksübertragung von kirchlichem Träger auf Gemeinde vor Kita-Neubau

Leitsatz

1. Überträgt ein kirchlicher Träger einer Kindertagesstätte ein Grundstück an eine Ortsgemeinde, damit diese anschließend das Gebäude der Kindertagesstätte baulich erweitert, geht damit noch kein Wechsel der Trägerschaft der Kindertagesstätte im Sinne des rheinland-pfälzischen Kita-Gesetzes einher.

2. Eine solche Grundstücksübertragung ist daher nicht nach § 4 Nr. 1 GrEStG grunderwerbsteuerbefreit, weil damit nicht zugleich eine öffentliche Aufgabe auf die Gemeinde übergeht, sondern die ungeteilte Aufgabe der Trägerschaft bei dem kirchlichen Träger verbleibt.

Fundstelle(n):
ErbStB 2024 S. 283 Nr. 10
BAAAJ-71978

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 01.02.2024 - 4 K 2285/20

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