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Entwurf eines Zweiten Jahressteuergesetzes 2024
[i] BMF v. 10.7.2024 Das BMF hat am den Entwurf eines Zweiten Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024 II) an diverse Verbände zur Stellungnahme übersandt. Neben der Überführung der Steuerklassen III und V in das sog. Faktorverfahren sind u. a. folgende Maßnahmen geplant:
Anpassungen des Einkommensteuertarifs
Anhebung des in den Einkommensteuertarif integrierten Grundfreibetrags um 300 € auf 12.084 € im Jahr 2025 und ab 2026 Anhebung um 252 € auf 12.336 €.
Anhebung des steuerlichen Kinderfreibetrags für den Veranlagungszeitraum 2025 um 60 € auf 6.672 € und ab dem Veranlagungszeitraum 2026 Anhebung um 156 € auf 6.828 €.
Anpassung der übrigen Eckwerte des Einkommensteuertarifs für die Veranlagungszeiträume 2025 und ab 2026 (mit Ausnahme des Eckwerts der sog. Reichensteuer).
Anhebung der Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag für die Veranlagungszeiträume 2025 und ab 2026.
Umsetzung von Aufträgen aus dem Koalitionsvertrag
Überführung der Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren.
Anpassungen bei den Regelungen zur Gemeinnützigkeit.
Mitteilungspflicht über innerstaatliche Steuergestaltungen.
Weitere Maßnahmen
Anhebung des Kindergeldes ab Januar...