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WPK | Position des Vorstands zum Inhalt der Fortbildung als Registrierungsvoraussetzung für Nachhaltigkeitsprüfer
In seiner Sitzung Ende Mai dieses Jahres entwickelte der Vorstand der WPK u. a. Vorgaben für die Fortbildungsinhalte als Voraussetzung für die Registrierung als Nachhaltigkeitsprüfer. Zu den inhaltlichen Anforderungen sei von einer Orientierung an den Gebieten der Eignungsprüfung (siehe Art. 8 Abs. 1 EU-Abschlussprüferrichtlinie) auszugehen, die nach den derzeitigen Überlegungen des Gesetzgebers im Referentenentwurf zum CSRD-Umsetzungsgesetz auch in § 24b Abs. 2 WiPrPrüfV-E übernommen werden sollen.
Die darin genannten vier Themengebiete können nach Auffassung und entsprechendem Beschluss des Vorstands der WPK inhaltlich wie folgt ausgestaltet werden:
1. Anforderungen und Standards für die Aufstellung der jährlichen und konsolidierten Nachhaltigkeitsberichte
Regelungen für die Aufstellung ...