Wirtschafts- und Sozialkunde für Steuerfachangestellte
21. Aufl. 2024
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M. Handelsregister
Lernfeld 8
Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das bestimmte Tatsachen über Kaufleute aufzeichnet. Eintragungspflichtige Tatsachen sind u. a. die Firma sowie Erteilung und Widerruf der Prokura, Geschäftsadresse sowie Änderung der Geschäftsadresse. Öffentlich bedeutet, dass die Einsicht in das Handelsregister sowie in die zum Handelsregister eingereichten Dokumente jedermann zu Informationszwecken gestattet ist, auch wenn er kein besonderes Interesse an der Einsichtnahme nachweisen kann (§ 9 Abs. 1 Satz 1 HGB).
Nach der Eintragung folgt die Bekanntmachung. Das Gericht macht die Eintragungen in das Handelsregister in dem von der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem in der zeitlichen Folge ihrer Eintragung nach Tagen geordnet bekannt (§ 10 Satz 1 HGB). Eine Pflicht zur Veröffentlichung in der Zeitung ist möglich, jedoch nicht mehr erforderlich. Die elektronischen Bekanntmachungen der Registereintragungen sind für jedermann kostenlos unter www.handelsregister.de einsehbar.
Das Handelsregister ist der Personalausweis einer Firma.
1. Aufbau und Organisation des Handelsregisters
1.1 Struktur des Handelsregisters
Das Handelsregister besteht...