Wirtschafts- und Sozialkunde für Steuerfachangestellte - Lösungsheft
21. Aufl. 2024
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F. Steuerrecht als Teilgebiet des öffentlichen Rechts
Infoband Seiten 135 - 136
Lösung zu Aufgabe 80:
Geldleistungen
nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung des Staates
von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen erhoben
zur Erzielung von Einnahmen
allen auferlegt, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft.
Lösung zu Aufgabe 81:
Steuer
Gebühr
steuerliche Nebenleistung
Beitrag
Keine öffentliche Abgabe
Keine öffentliche Abgabe
Lösung zu Aufgabe 82:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Bundessteuer | Landessteuer | Gemeindesteuer | Gemeinschaftsteuer | |
Vergnügungsteuer | X | |||
Tabaksteuer | X | |||
Erbschaftsteuer | X | |||
Grunderwerbsteuer | X | |||
Kfz-Steuer | X | |||
Hundesteuer | X | |||
Einkommensteuer | X | |||
Energiesteuer | X | |||
Versicherungsteuer | X | |||
Körperschaftsteuer | X | |||
Umsatzsteuer | XS. 32 |
Lösung zu Aufgabe 83:
indirekte Steuer
direkte Steuer
direkte Steuer
indirekte Steuer
indirekte Steuer
indirekte Steuer
direkte Steuer
direkte Steuer
indirekte Steuer
indirekte Steuer
Lösung zu Aufgabe 84:
„alle“ (Bürger, Verwaltung, Gerichte)
die Finanzverwaltung
„alle“ (Bürger, Verwaltung, Gerichte)
die Prozessbeteiligten
die Finanzverwaltung des Bundes
Lösung zu Aufgabe 85:
Bundesfinanzministerium
Bundeszentralamt für Steuern
Bundeszentralamt für Steuern
Informationste...