Wirtschafts- und Sozialkunde für Steuerfachangestellte - Lösungsheft
21. Aufl. 2024
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E. Unterscheidung öffentliches Recht und Privatrecht
Infoband Seiten 119 - 120
Lösung zu Aufgabe 76:
Öffentliches Recht regelt die Rechtsbeziehungen des Staates zu den Bürgern. Es wird größtenteils vom Grundsatz der Über- und Unterordnung beherrscht.
Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander. Es wird vom Grundsatz der Gleichordnung beherrscht.
Schulrecht (z B. Schulgesetz des Landes Rheinland-Pfalz), Steuerrecht (z B. UStG)
Lösung zu Aufgabe 77:
Privatrecht
Öffentliches Recht
Öffentliches Recht
Privatrecht
Privatrecht
Privatrecht
Lösung zu Aufgabe 78:
Privatrecht
Privatrecht
Privatrecht
Öffentliches Recht
Privatrecht
Öffentliches Recht
Privatrecht
Öffentliches RechtS. 30
Lösung zu Aufgabe 79:
Öffentliches Recht
Privatrecht
Öffentliches Recht
Öffentliches Recht
Öffentliches Recht
Privatrecht
Öffentliches Recht
Privatrecht
Öffentliches Recht
Öffentliches Recht
Öffentliches Recht
Öffentliches Recht
Privatrecht