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Verbuchung von Geschenken aus umsatzsteuerlicher Sicht
Bei Geschenken handelt es sich um unentgeltliche Zuwendungen, die aus Sicht des Schenkers und des Beschenkten nicht als Gegenleistung für eine bestimmte Leistung des Beschenkten gelten dürfen. In Abhängigkeit vom Wert der Schenkung ergeben sich unterschiedliche umsatzsteuerrechtliche Folgen. Üblicherweise werden körperliche Gegenstände im Rahmen einer Schenkung übereignet. Jedoch können auch sonstige Leistungen oder ein wirtschaftlicher Vorteil in Geldeswert zugewendet werden, z. B. Eintrittskarten für die Oper. Sofern eine Gegenleistung durch den Beschenkten in unmittelbarem wirtschaftlichen oder zeitlichen Zusammenhang mit der erhaltenen Schenkung erbracht wird, handelt es sich nicht mehr um eine unentgeltliche Zuwendung, sondern vielmehr um eine Gegenleistung im Rahmen eines Leistungsaustausches. In diesen Fällen würde die Schenkung als Entgelt für eine durch den Beschenkten erbrachte Leistung zu würdigen sein und der Umsatzbesteuerung unterliegen.
Der Beitrag gibt einen Überblick über die umsatzsteuerliche Behandlung von Geschenken, spezielle Wertgrenzen und erforderliche Buchungen.
I. Grundsätze zu Geschenken
Für eine zutreffende ums...